Recall Düsseldorf
Das Gesundheitsreformgesetz vom Januar 1989 fördert und honoriert eine regelmäßige Zahnvorsorge (BONUSHEFT). Danach sollte halbjährlich bzw. jährlich eine zahnärztliche Vorsorge-
untersuchung erfolgen.
Wir benachrichtigen Sie gerne, damit Sie Ihren Kontrolltermin, möglichst auch in Kombination mit der Prof. Zahnreinigung, wahrnehmen können.
Möchten auch Sie unseren Service in Anspruch nehmen?
Rufen Sie uns an 0211 - 75 76 86
oder Schreiben Sie uns eine E-Mail: zahnarzt@dentcremer.de
